Beratung und Information zu neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen
gefördert durch das
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Bericht über einen Beratungsfall im Zusammenhang mit christlich-fundamentalistischer Gruppierung

Der im folgenden Bericht dargestellte „Ausstieg“ aus einer christlich-fundamentalistischen Gruppierung ist eher ungewöhnlich. Ungewöhnlich deshalb, da die meisten Gruppierungen zwar ideologisch-psychologisch auf ihre Mitglieder einwirken, in der Regel aber nicht zu physischen Repressalien wie Freiheitsberaubung und körperlicher Misshandlung greifen. Dies machte im vorliegenden Fall ein Vorgehen von der Kooperation mit der Polizei, den deutschen Vertretungen in den jeweiligen Ländern bis zur persönlichen Begleitung des Klienten aus dem Ausland zurück nach Deutschland nötig.
 
Für unsere Entscheidung, in diesem Fall so umfassend Hilfe zu leisten, war es von entschei­dender Bedeutung, dass der Betroffene ausdrücklich den Wunsch nach Hilfe geäußert hatte. Darüber hinaus möchten wir anhand der Erlebnisse des Betroffenen die Vorgehensweise einer Gruppierung verdeutlichen, die sich nach außen karitativ darstellt und gezielt Menschen aus sozialschwachen und bildungsarmen Lebenskontexten anwirbt. Diese werden dann aller­dings ohne Skrupel ausgebeutet, indem sie unentgeltlich in den der Organisation zuge­hörigen Firmen arbeiten. Leider können wir diese Gruppierung nicht benennen, da wir ohne weitere Zeugen juristische Konsequenzen gegen unsere Beratungsstelle befürchten. Wir haben uns dennoch für die Darstellung des Falles entschieden, da wir zum einen deut­lich machen möchten, wie menschenunwürdig diese Gruppierung vorgeht und zum anderen zei­gen wol­len, dass eine engagierte, kooperative Zusammenarbeit dann doch zum Erfolg geführt hat.

Eine verzweifelte Mutter hat sich am 29.08.2007 ratsuchend an uns gewandt. Ihr Sohn M. (19 Jahre, Sonderschule) habe sich vor kurzem in Deutschland, Hannover, von Missionaren einer religiösen Gruppierung mit Namen R. ansprechen lassen. Mit der Aussicht auf Arbeit sei er mit ihnen übereilt nach Spanien gegangen. Die Mutter habe nur begrenzte Kontakt­möglichkeiten mit ihrem Sohn über eine Telefonnummer der Gruppierung. Er habe ihr berichtet, dass er auf dem umzäunten Gelände festgehalten werde. Es gehe ihm gesund­heitlich nicht gut (Asthmatiker), die religiöse Unterweisung belaste ihn, zeitweise werde er eingesperrt. Er möchte nach Hause, dürfe aber nicht gehen und sei außerdem mittellos. Der Sohn sei nicht drogenanhängig, werde aber trotzdem therapeutischen Maßnahmen unter­zogen. Auf dem Gelände seien etwa dreißig weitere junge Männer.

Die fundamentalistisch christliche Gruppierung R. ist für ihren radikalen Ansatz bekannt. Ihre Sozialarbeit und Drogenrehabilitationsprogramme sind zumindest fragwürdig und genügen nicht gängigen, seriösen Ansprüchen. Die Schilderungen erscheinen deshalb auch in Kennt­nis anderer Erfahrungsberichte durchaus glaubwürdig.

Die Familie hat sechs weitere Kinder und verfügt nach eigenen Aussagen nicht über die notwendigen Mittel, eigenständig zu helfen. Die Polizei wurde eingeschaltet. Die zuständige Beamtin hat sich einen eigenen Eindruck verschaffen wollen und den Sohn telefonisch erreicht. Sie hatte den Eindruck, dem jungen Mann ginge es gut und er würde am Dienstag, den 11.09.2007 in Deutschland sein. Obwohl er nach wie vor in Spanien war, sah sie keinen weiteren Handlungsbedarf. Sie führte das Fernbleiben auf eine „Meinungsänderung“ zurück und nicht auf den Druck der Gemeinschaft.

Am Montag, den 17.09.2007, haben wir mit M. telefonisch Kontakt aufgenommen. In diesem Gespräch wirkte M. verängstigt. Er bestätigte, dass es ihm gesundheitlich nicht gut gehe. Er äußerte, dass er froh sei, wenn er möglichst bald nach Deutschland kommen dürfe. Es war deutlich, dass er nicht frei sprechen konnte. Es war keinerlei Euphorie für die Ideologie der Gruppe und seinen Aufenthalt dort erkennbar, wie sonst üblich bei Sektenmitgliedern. Er kannte sich nicht mit den örtlichen Gegebenheiten aus und wirkte hilflos. Außerdem habe man ihm seinen Personalausweis abgenommen. Durch dieses Telefonat hat sich der Ein­druck erhärtet, dass M. gegen seinen erklärten Willen von der Gemeinschaft festgehalten wird.

Daraufhin habe ich Frau Kofahl-Langmack vom Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit in Niedersachsen kontaktiert und sie gebeten, ihren Einfluss geltend zu machen, damit die Anzeige an die spanische Polizei weitergeleitet werden kann. Bereits davor hatten wir Kontakt mit der deutschen Botschaft in Madrid aufgenommen, um eine Unterstützung vor Ort vorzubereiten (neuer Ausweis, Rückreiseticket). Eine Bedingung der deutschen Botschaft war, dass die Anzeige aus Deutschland an die spanische Polizei weitergeleitet wird, nur dann hätte die Botschaft eine Ermächtigungsgrundlage für ihr Handeln. Durch die Vermittlung des Ministeriums wurde unserer Beratungsstelle als neue Ansprechpartnerin Frau E. von der Kriminalpolizei Niedersachsen benannt. Sie versicherte in einem Gespräch, dass die Polizei alle tun werde, was erforderlich sei, um dem Jungen zu helfen. Aber zunächst müsse man trotz der bereits vorliegenden Erkenntnisse der Bera­tungsstelle erst einmal prüfen, ob ein Eingreifen der Polizei überhaupt gerechtfertigt sei.

Diese Formulierung ließ erkennen, dass offensichtlich eine Akte über M. bei der Polizei exis­tiert. Die Mutter berichtet auf Nachfrage, dass ihr Sohn im Alter von 14 Jahren einen Dieb­stahl in einem Baumarkt begangen habe, und im Anschluss daran, um einer Strafe zu entgehen, dem Jugendamt mitgeteilt habe, er werde zu Hause geschlagen. Diese Aussage habe er dann widerrufen. Diese Information verdeutlichte, dass ein Einsatz der Polizei relativ unwahrscheinlich sein würde.

Da ohne polizeiliche Hilfe die Situation des Jungen aussichtslos erscheint, wird der Entschluss gefasst, dass ein Mitarbeiter der Sektenberatungsstelle in Begleitung eines Mitarbeiters der Deutschen Botschaft M. in Spanien abholen soll. M. soll das Gelände der Gruppierung zu einem verabredeten Zeitpunkt eigenständig verlassen. Bei dem Versuch, dieses Vorgehen am 21.09.2007 telefonisch mitzuteilen, erfahren wir, dass er nicht mehr in Spanien sei, sondern in der Schweiz. Durch einen Anruf in der Schweiz erhalten wir die Nachricht, dass er in Italien sei. Die Mutter hat inzwischen gar keinen Kontakt mehr zu ihrem Sohn, Anrufe von ihr werden nicht durchgestellt, sie erhält keine Auskunft von der Organi­sation und auch keine Anrufe von ihrem Sohn.

Am 02.10.2007 gelingt es mit Hilfe unserer Internetrecherche M. telefonisch in Mailand zu erreichen. Unsere Recherche zeigt ein Gebäude mit einem Second Hand Geschäft im Zentrum von Mailand und nur 4 km vom Hauptbahnhof entfernt. M. kann relativ frei sprechen, obwohl er nicht allein ist, da die Mitglieder von R. in Italien der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Er berichtet, dass man ihm versprochen hätte, er werde in die Schweiz gebracht. Er hatte gehofft, aus dem Schweizer Zentrum fliehen zu können und nach Hause zu trampen. Jetzt sitzt er in Italien fest. Er darf das Gebäude nicht verlassen, bekommt nur ab und zu ein paar Nudeln zu essen. Aber er hat seinen Personalausweis wieder. Er spricht langsam, atmet schwer und wirkt sehr deprimiert.

Auf Grund dieser Schilderung sagte ich ihm zu, dass er innerhalb der nächsten drei Tage Hilfe erhält. Er wirkte darauf hin sehr erleichtert. Nach Sichtung der Fahrpläne und einer kurzen Rücksprache mit dem deutschen Konsulat in Mailand wird Freitag, der 05.10.2007 zwischen 08:30 und 09:00 Uhr als geeigneter Zeitpunkt für seine Heimreise eingeplant. Wir treffen die Verabredung, dass er es schaffen muss, sich zu dieser Uhrzeit im Geschäft der Gruppierung aufzuhalten. Dort würde ich ihn treffen und nach Hause begleiten. Im Anschluss daran, informiere ich die Mutter, dass ihr Sohn M, wenn alles planmäßig verläuft, Freitag­abend um 20:17 Uhr am Hauptbahnhof eintreffen wird. Sie verspricht, ihn dort abzuholen, und schickt uns ein Bild von ihrem Sohn.

Der einstündige Aufenthalt in Mailand verläuft wie geplant, allerdings erweist sich der Aus­weis des Mitarbeiters des deutschen Konsulates als sehr hilfreich, als ein älterer Mann (Auf­seher) sich M. und mir beim Verlassen des Geländes in den Weg stellen will. Alle Mitglie­der, die in der kurzen Zeit zu sehen sind, verrichten demütig und gebeugt ihre Arbeiten. Sie wirken lust- und hilflos, wie Gefangene. Auf dem Weg zum Zug entlang der Gleise schaut sich M. immer wieder suchend um, als wenn er es nicht glauben kann, dass uns niemand folgt.

Während der Rückfahrt ergibt sich die Möglichkeit zu einem ausführlichen Gespräch. M. ist 1987 geboren. Er hat im Anschluss an die Grundschule bis 2003 die Sonderschule besucht und keinen qualifizierten Schulabschluss erreicht. Nach der Schule hat er in einem Supermarkt drei Stunden täglich Regale geputzt und eingeräumt. Sein größter Wunsch ist, eine Ausbildung als Koch oder Tischler zu beginnen. Sein Vater ist Friedhofsgärtner und seine Mutter Hausfrau. Er hat sechs Geschwister, der ältere Bruder (23 Jahre) ist auf Grund einer psychischen Erkrankung bereits berentet worden und lebt noch in der Familie. Die anderen jüngeren Geschwister gehen alle noch zur Schule (15/ 13/ 11/ 8/ 7). Das Familien­einkommen ist sehr gering, es reicht gerade für die Miete und die Lebensmittel. Ein Auto, Urlaub oder Taschengeld gibt es nicht. Die Familie lebt in einem gemieteten Haus, jeweils zwei Geschwister teilen sich ein Zimmer, nur der älteste Bruder hat ein eigenes Zimmer.

M. ist im Juni 2007 von Mitgliedern der Organisation angesprochen worden und man hat ihm eine Ausbildung und Arbeit versprochen. Er hat in Hameln und Stuttgart einen Monat lang als Möbelpacker für R. gearbeitet. Geld hat er hierfür nicht bekommen, nur Unterkunft und Verpflegung. Als er sich hierüber beschwert, bietet man ihm als Entschädigung einen zwei­wöchigen kostenlosen Urlaub im Zentrum der Organisation in Spanien an. Über die Schweiz fährt er mit anderen Mitgliedern nach Spanien. Statt Urlaub erwartet ihn hier eine intensive religiöse Unterweisung. Er muss in einem Raum mit acht fremden Leuten schlafen, deren Sprache er nicht spricht, und wird um fünf Uhr zum gemeinsamen Gebet geweckt. Seine Ohrstecker, Ketten, teure T-Shirts und ein Totenkopf-Gürtel werden ihm weggenommen. Später sogar seine Jacke und ein Paar Stiefel. Er sagt, diese Sachen seien in den Second­hand-Läden von R. weiterverkauft worden.

Außerdem muss er auch hier als Handlanger auf verschiedenen Baustellen arbeiten, Autos reinigen und bei Ernteeinsätzen helfen. Laut seiner Aussage hat er 16 Stunden täglich gear­beitet. Er leidet unter der Hitze in Spanien bei der Arbeit, zu trinken gibt es allerdings nur gechlortes Leitungswasser, das Essen bestand aus angefaultem Obst und Konserven, die seit 2004 abgelaufen waren. Er bittet darum, mit dem nächsten Transporter zurück nach Deutschland fahren zu dürfen. Dieser Bitte wird nicht entsprochen. Als er versucht, durch Arbeitsverweigerung seiner Bitte Nachdruck zu verleihen, wird er auf Befehl des Leiters von anderen Mitgliedern mit Stöcken so massiv geschlagen, dass Hämatome entstehen. Er wird eingesperrt und die religiöse Unterweisung wird intensiviert. Seine Familie sei von Satan besessen, es wäre besser zu sterben als je in die Familie und sein altes Leben zurück zu gehen. Es ist wichtig täglich in der Bibel zu lesen und ein neues Leben zu beginnen. Um dieser These Nachdruck zu verleihen, wurden vor seinen Augen die Bilder, die er von seinen Eltern und Geschwistern dabei hatte, verbrannt. Ihm wird weiter erklärt, dass der Gründer von R. bereits 100.000 Menschen am Rande der Gesellschaft geholfen habe, und über 20.000 Menschen für R. weltweit arbeiten würden. Flucht sei sinnlos, denn die spanische Polizei würde ihm sowieso nicht glauben und ihn zurück bringen. Aber wenn er an Gott glaubt, dann wird es ihm gut gehen und nichts passieren. Seine religiöse Unterweisung wird mit einer Taufe besiegelt. Um diese vollziehen zu können, wird er vom Leiter und einigen Mitgliedern zu einer Schlucht ans Meer gefahren. Nach einem Gottesdienst in der freien Natur wird er trotz seines Hinweises, dass er nicht schwimmen kann, hinunter ins Wasser gestoßen. Laut seiner eigenen Aussage hat er sich nicht über Wasser halten können. Er hat Todesängste durchlitten, viel Wasser geschluckt und wurde schließlich von zwei Leuten an Land gezogen.

Nach diesen Erfahrungen ist er bereit, lieber wieder zu arbeiten als weitere religiöse Unter­weisungen über sich ergehen zu lassen und hofft auf Hilfe von Außen. Als durch die Aktivi­täten seiner Mutter und unserer Beratungsstelle Anrufe der deutschen Polizei in Spanien erneut erfolgen, wird er nach Italien verlegt und erhält ein absolutes Telefonverbot. Insge­samt ist er ca. zwei Monate in Spanien festgehalten worden und zwei Wochen in Italien.

Die Schilderungen von M. sind durchaus glaubwürdig. Erstens werden sie durch Original­literatur von R. bestätigt, in der berichtet wird, dass Menschen unentgeltlich in R. eigenen Betrieben arbeiten und ihr Leben grundlegend durch das christliche Konzept von R. verän­dert wurde. Sie haben ihre Drogen-, Spielsucht oder Prostitution aufgegeben und stellen ihre Arbeitskraft ganz in den Dienst von R.. Eine Werbezeitschrift von R. liegt unserer Einrich­tung vor.

Zweitens ist seine Körperhaltung devot und unterwürfig, seine Erzählungen sind bruchstück­haft und er hat immer noch Angst. Symptome einer Traumatisierung sind meiner Meinung nach deutlich zu erkennen. Mehrfach betont er sehr spontan: „Ich kann nicht glauben, dass ich jetzt in Freiheit bin, ich habe gedacht, ich sehe Deutschland nie wieder, Deutschland ist ein Paradies, ich werde Deutschland nie wieder verlassen.“ „Das Schlimmste war, dass mein Leben nichts mehr wert war, ich habe gedacht, ich muss in Spanien sterben und keiner fragt nach mir.“ „R. wird mich auch in Deutschland nicht in Ruhe lassen, die sind mächtig.“

Es ging bei meinen Gesprächen um den Aufbau einer vertrauensvollen, beraterischen Beziehung und eine sichere Begleitung nach Hause. Die notwendige Nachbetreuung gestaltet sich zunächst auf Grund der Entfernung Essen-Hannover sehr schwierig. Es finden einmal wöchentlich Telefongespräche statt. Gespräche in einer Beratungsstelle in Hannover lehnte er ebenso ab, wie eine Psychotherapie. Zu einer Aussage bei der Polizei war er aller­dings bereit. Diese leitete eine Strafanzeige wegen Körperverletzung und Freiheits­beraubung an die Staatsanwaltschaft weiter. Da die Straftaten in Spanien erfolgt sind, wurde das Verfahren in Hannover eingestellt und das Strafverfahren an die spanischen Ermitt­lungsbehörden weitergeleitet. Ein Ergebnis ist bisher noch offen. M. hat inzwischen mit Hilfe des kommunalen Sozialdienstes und des Arbeitsamtes einen Arbeitsplatz als Hilfskraft in einer Großküche bekommen. Da ihm die Arbeit gefällt und er sich sehr engagiert, hofft er bald eine Ausbildung als Koch beginnen zu können. Von der Gruppierung ist er nicht mehr belästigt worden.