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Coaching – mehr schlecht als Recht? Anmerkungen zum Erfahrungsbericht

Der Begriff „Coach“ stammt aus dem englischen „to coach“ (betreuen, trainieren) und wurde ursprüng­lich in der Studentensprache für einen privater Tutor (im Sinne von „jemand, der einen weiterbringt“) verwendet.[1] Wenn man diese Begriffsdeutung auf den vorliegenden Erfahrungsbericht überträgt, kommt man schnell zu dem Ergebnis, dass hier das Gegenteil dessen eingetreten ist. Die Klientin wurde in ihrem Anliegen nicht weiter gebracht, sondern zurückgeworfen. (Mein Weg in die Abhängigkeit – Erfahrungsbericht über ein unseriöses Coaching )

Die ursprünglich durch eine erfolgreiche Bewegungstherapie begonnene Beziehung, endete in einem Abhängigkeitsverhältnis. Der Coach nahm Einfluss auf alle Bereiche des Lebens. Ohne psychothera­peutische Ausbildung wurde eine Diagnose („Depression“) gestellt und sich angemaßt, diese behandeln zu können. Darüber hinaus wurden Symptome („Wahrnehmungsstörung“, „Kommunika­tionsstörung“, „Empathieunfähigkeit“) erkannt, die auf eine vermeintlich schwere psychische Störung hinweisen. Wie sich im Nachhinein herausstellte, war dies nicht nur falsch, sondern hat der Klientin auch finanziell und vor allem psychisch geschadet. Ängste wurden verstärkt und das Selbstvertrauen geschwächt. Am Ende dauerte der nicht enden wollende „Coaching-Prozess“ über vier Jahre und kostete die Klientin rund 17.000 €.

Die Erfahrungen unserer Klientin sind kein Einzelfall. Bei einer Recherche im Internet finden sich auf Anhieb Anbieter, die Coaching auch bei psychischen Erkrankungen anbieten. Die Grenze zwischen Coaching/Beratung und Psychotherapie scheint hier fließend zu sein. Angesichts dessen drängt sich unweigerlich die Frage auf: Wie weit darf ein Coach in seiner Beratung eigentlich gehen? Existieren gesetzliche Vorschriften, die seine Tätigkeit regeln? Welchen rechtlichen Grenzen unterliegt seine Tätigkeit?

Der Begriff „Coach“ ist in Deutschland nicht geschützt. Eine gesetzlich geregelte Berufsausbildung zum Coach gibt es nicht. Theoretisch kann somit jeder, der sich dazu berufen fühlt, eine Tätigkeit als Coach aufnehmen - auch, wenn er keinerlei Qualifikation vorweisen kann. Dementsprechend groß ist der Markt, in dem sich etliche Scharlatane tummeln. Kritische Stimmen in der Literatur setzen sich seit Längerem mit diesem Missstand auseinander und der Ruf nach einer Professionalisierung der Branche wird immer lauter.[2]

 

Qualität und Standards

In Deutschland gibt es über 20 unterschiedliche Coaching-Verbände.[3] Diese bemühen sich zwar um die Einführung und Einhaltung von Qualitätsstandards.[4] Doch auf verbandsübergreifende Qualitätskri­terien, z.B. in Bezug auf die Weiterbildung als Coach, konnte man sich bisher nicht einigen. Mangels allgemeingültiger Ausbildungsstandards kann jedes Weiterbildungsinstitut seinen eigenen Lehrplan entwickeln und als Weiterbildung anbieten. So gibt es beispielsweise Coaching-Weiterbildungen, die nur wenige Tage[5] dauern und solche, die bis zu zwei Jahre dauern. Auch die Kosten, Inhalte und Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Viele Experten gehen inzwischen davon aus, dass zu einer fundierten Ausbildung mindestens 150 Präsenzstunden und eine Dauer von mehr als sechs Monaten gehören.[6]

Auch die Stiftung Warentest hat Kriterien erarbeitet, die eine gute Coaching-Weiterbildung ausmachen und empfiehlt eine Dauer von mindestens zwölf Monaten und 250 Stunden Präsenzunterricht.[7] Es wird geraten, dass die Teilnehmer idealerweise ein Hochschulstudium, möglichst in einem einschlä­gigen Fach, wie Psychologie, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften als Voraussetzung mitbringen.

Der Berufsverband der Psychologen sieht Coaching als originär psychologische Tätigkeit an. Viele Coaching-Prozesse würden scheitern, weil Coaches das Wissen fehle, psychische Störungen zu erkennen oder weil sie mit psychologischen Phänomenen wie der Übertragung nicht vertraut seien.[8] Die vom Berufsverband der Psychologen angebotene Zertifizierung als Coach ist an das Vorliegen eines Psychologie-Studiums gebunden.[9] Dagegen wird von anderen Experten argumentiert, dass ein Psychologie-Studium keine notwendige Voraussetzung sei, um ein guter Coach zu sein. Eine fundierte beraterische Zusatz-/ Coaching-Ausbildung reiche aus, um das jeweilige Expertenwissen, z.B. eines berufserfahrenen Managers, Theologen oder Krankenpflegers, im Coaching-Prozess wirksam werden zu lassen.[10]

Auch wenn über den Umfang der psychologischen Kenntnisse eines Coachs gestritten wird, sind sich die Experten doch dahingehend einig, dass es ein wichtiges Qualitätskriterium ist, Coaching von der Psychotherapie abzugrenzen. Der Deutsche Berufsverband Coaching stellt auf seiner Homepage klar: „Im Gegensatz zur Psychotherapie richtet sich Coaching an „gesunde“ Personen und widmet sich vorwiegend den Problemen, die aus der Berufsrolle heraus entstehen (…). Psychische Erkrankungen, Abhängigkeitserkrankungen oder andere Beeinträchtigungen der Selbststeuerungsfähigkeit gehören ausschließlich in das Aufgabenfeld entsprechend ausgebildeter Psychotherapeuten, Ärzte und medizinischer Einrichtungen.“ [11]

 

Rechtlicher Rahmen

Auch wenn das Berufsbild des „Coachs“ nicht gesetzlich geregelt ist und die zuvor dargestellten Qualitätsempfehlungen keinen rechtsverbindlichen Charakter haben, unterliegt die Tätigkeit eines Coachs rechtlichen Grenzen. Durchforstet man die einschlägigen Rechtsdatenbanken, so stellt man fest, dass unter dem Stichwort „Coaching“ schon zahlreiche Gerichtsentscheidungen ergangen sind. Interessant in diesem Zusammenhang ist vor allem eine Entscheidung des Bundesge­richtshofs, in welcher festgehalten wurde, dass der Vertrag über ein Coaching („Life-Coaching“ i.V. mit Kartenlegen) unter bestimmten Voraussetzungen sittenwidrig sein kann und damit eine Zahlungs­pflicht des Kunden entfällt.[12] Aber auch zu steuerrechtlichen Fragen (Sind die Kosten für Coaching-Seminare als Werbungskosten anzuerkennen?[13]) oder zu wettbewerbsrechtlichen Fragen (Wie sind kritische Äußerungen eines Coaching-Anbieters gegenüber Mitbewerbern zu bewerten?[14]) wird man fündig.

In Bezug auf die hier vor allem interessierende Frage nach den zulässigen Inhalten und Methoden eines Coaching, ist ein Rückgriff auf das Psychotherapeutengesetz und das Heilpraktikergesetz hilfreich. Denn daraus ergibt sich, was in den Verantwortungsbereich eines Psychotherapeuten, Arztes oder Heilpraktiker gehört und daher (im Umkehrschluss) nicht in den Bereich eines Coachings. Im Folgenden sollen diese Gesetze näher erläutert werden, um den rechtlichen Rahmen für ein Coaching zu bestimmen.

 

Psychotherapeutengesetz

Nach dem Psychotherapeutengesetz[15] ist Psychotherapie: „jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert“ (…). Was genau eine „Störung mit Krankheitswert“ ist, kann anhand des von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegebenen Katalogs zur Klassifi­zierung von Erkrankungen (International Classification of Diseases – ICD) ermittelt werden.[16] Dazu gehören etwa Depressionen, Angststörungen, Zwänge, Suchterkrankungen oder Posttraumatische Belastungsstörungen. Für die wissenschaftliche Anerkennung eines psychotherapeutischen Verfahrens sind nachprüfbare Belege für dessen Wirksamkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung seelischer Störungen mit Krankheitswert erforderlich.[17] Über die wissenschaftliche Anerkennung eines Verfahrens entscheidet die zuständige Landesbehörde. Anerkannt sind jedenfalls psychoanalytisch bzw. tiefenpsychologisch begründete Verfahren sowie Verhaltenstherapie.[18]

Wer Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Psychologischer Psychotherapeut“ oder „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ ausüben will, bedarf der Approbation.[19] Anderen Personen, die keine Approbation als „Psychologischer Psychotherapeut“ oder „Kinder-und Jugendlichenpsycho­therapeut“ haben, verbietet das Psychotherapeutengesetz die Berufsbezeichnung zu verwenden. Gleiches gilt für die Kurzbezeichnung: „Psychotherapeut“.[20] Das unberechtigte Führen einer geschützten Berufsbezeichnung ist gemäß § 132a Strafgesetzbuch strafbar. Darüber hinaus sind wettbewerbsrechtliche Ansprüche von Mitbewerbern bzw. Berufs- oder Verbraucherschutzverbänden sowie der Berufskammern, insbesondere auf Unterlassung, aber auch auf Schadensersatz möglich.[21]

Das bedeutet, dass ein Coach (der nicht zugleich Psychotherapeut ist) keine Berufsbezeichnung verwenden darf, die suggeriert, er habe eine psychotherapeutische Ausbildung absolviert oder würde psychotherapeutische Verfahren durchführen. Die Begriffe „Psychotherapeut“ oder „Psychotherapie“, auch als Adjektiv oder in zusammengesetzter Form, dürfen daher nicht verwendet werden. Dagegen ist es rechtlich unbedenklich, die praktizierten Methoden bzw. Therapieformen (NLP, Gestalttherapie, Gesprächstherapie…usw.) in die Bezeichnung aufzunehmen. Auch eine nicht therapiespezifische Bezeichnung wie z.B. Lebensberatung, Coaching, Persönlichkeitstraining ist zulässig.[22]

 

Heilpraktikergesetz

Das Heilpraktikergesetz stellt die Ausübung der Heilkunde unter Erlaubnisvorbehalt. Dies hat zur Konsequenz, dass Heilkunde in Deutschland allein von Ärzten, Heilpraktikern und seit Einführung des Psychotherapeutengesetzes auch von Psychotherapeuten ausgeübt werden darf.[23] „Heilkunde“ ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen.[24] Nach der einschränkenden Auslegung der Rechtsprechung werden vom Ausübungsverbot des § 1 Heilpraktikergesetz allerdings nur solche Tätigkeiten erfasst, die ärztliche Fachkenntnisse voraussetzen und gesundheitliche Schäden verursachen können.[25] Im Falle einer unzulässigen Heilkundeausübung kann die Ordnungsbehörde[26], das weitere Anbieten und Durchführen heilkundlicher Tätigkeiten – i.d.R. unter Androhung eines Zwangsgeldes – untersagen. Desweiteren ist die unerlaubte Ausübung der Heilkunde strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet.[27]

Das bedeutet, dass ein Coach (der nicht zugleich Psychotherapeut, Arzt oder Heilpraktiker ist), in den Coaching-Sitzungen keine Handlungen vornehmen darf, die auf die Diagnose oder Behandlung von psychischen Krankheiten gerichtet sind. Wer also in seinem „Coaching“ psychische Erkrankungen, wie Depressionen, Phobien oder Suchterkrankungen behandelt, riskiert ein Zwangsgeld bis hin zur Untersagung seiner Tätigkeit und macht sich u.U. sogar strafbar.

Nicht als Ausübung von Psychotherapie und damit nicht als Heilkunde zu bewerten sind dagegen Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte zum Gegenstand haben.[28] Insofern darf ein Coach bei unterschiedlichen Lebensfragen, -themen und -konflikten beratend tätig werden, z.B. Karriereplanung, Selbstmotivation, Bewerbungstraining, Entscheidungsfindung bei Alltags- und beruflichen Fragen, Selbstmanagement, Führungskräftetraining, Präsentationscoaching, Konfliktmanagement, Stressbewältigung, Zielfindung, allgemeine Lebensberatung.[29]

 

Fazit

Trotz fehlender gesetzlicher Regelungen zum Beruf des Coachs, befindet er sich nicht im rechtsfreien Raum. Sein Handeln kann unterschiedliche Rechtsgebiete und -vorschriften berühren und wird dadurch begrenzt. Innerhalb dieses rechtlichen Rahmens kann der Coach seine Tätigkeit ausüben und das Berufsbild prägen. Die Empfehlungen der Coaching-Verbände und der Stiftung-Warentest zur Einhaltung von Qualitätsstandards sind zu begrüßen und geben wichtige Impulse zur Professionali­sierung der Branche. Allerdings besitzen sie keinen rechtsverbindlichen Charakter. Insofern ist der interessierte Verbraucher selbst gefordert, sich mit den unterschiedlichen Angeboten kritisch ausein­ander zu setzen. Es gibt inzwischen zahlreiche Veröffentlichungen für Verbraucher, die helfen die Seriosität eines Coaching-Angebots zu überprüfen.[30] Eine Zusammenfassung der wichtigsten Beurteilungskriterien findet sich am Ende des Artikels. Wer trotz aller Sorgfalt an ein „schwarzes Schaf“ geraten ist, sollte zunächst überprüfen, ob der Coach Mitglied in einem der deutschen Coaching-Verbände ist. Falls ja, empfiehlt es sich, dass unprofessionelle Verhalten dem Verband zu melden. Darüber hinaus sollte überprüft werden, ob das Verhalten zivil-, ordnungs- oder gar straf­rechtliche Folgen hat.

  

Kriterien zur Beurteilung eines Coaching-Angebots        

  • Der Coach verfügt über eine solide und überprüfbare berufliche Qualifikation und hat eine fachliche Weiterbildung als Coach absolviert (idealerweise über mehrere Monate).
     
  • Die Methoden des Coachs sind transparent, frei von Ideologie und entsprechen wissenschaft­lichen Standards.
     
  • Der Coaching-Vertrag wird ohne Druck unterzeichnet und enthält alle wichtigen Rahmenbe­dingungen, wie z.B. Ziele, zeitlicher Umfang, Vertraulichkeit, Kosten, Kündigungsrecht.
     
  • Der Coach macht keine unrealistischen Versprechungen, wie z.B. „Das Coaching führt in kurzer Zeit zu Erfolg, Glück und Reichtum.“
     
  • Der Coach vermittelt nicht den Eindruck, er hätte die Lösung für alle Lebensfragen (idealerweise ist sein Angebot spezifisch und betrifft z.B. Fragen rund um die Berufsrolle).
     
  • Der Coach nimmt keinen „Gurustatus“ ein und lässt dem Coachee Freiraum.
     
  • Kritische Fragen sind jederzeit zulässig.
     
  • Die Dauer eines professionellen Coaching ist begrenzt; Ziel ist eine lösungsorientierte Bearbei­tung der Fragestellung und keine abhängigmachende Dauerberatung.
     
  • Ein guter Coach kennt seine Grenzen und verweist an Kollegen, z.B. bei psychischen Erkrankungen an Psychotherapeuten oder bei körperlichen Beschwerden an Ärzte. 


(Zum Erfahrungsbericht: Mein Weg in die Abhängigkeit – Erfahrungsbericht über ein unseriöses Coaching )

(Zur Checkliste Coaching)

Literatur:

Deutscher Bundesverband Coaching (2010): Woran erkennt man ein seriöses Coaching-Angebot. abrufbar unter http://www.coaching-report.de/news/detail/woran-erkennt-man-ein-serioeses-coaching-angebot.html (Datum des letzten Zugriffs: 08.02.2015).

Nachbar, Karin (2008): Der Coaching-Boom. In: Jahresbericht Sekten-Info Nordrhein-Westfalen,
S. 44-51.

Schwertfeger, Bärbel (2009): Coaching: Problemlösung oder Entertainment? In Psychologie Heute, 11/2009, S. 34-37.

Spickhoff, Andreas (2014): Medizinrecht, 2. Auflage, München: Beck-Verlag.

Stiftung Warentest (2014): Den richtigen Coach finden. Kostenpflichtig abrufbar unter: https://www.test.de/Den-richtigen-Coach-finden-Nicht-nur-die-Chemie-muss-stimmen-4697530-0/ (Datum des letzten Zugriffs: 08.02.2015).

Stiftung Warentest (2013): Coachen im beruflichen Kontext. Abrufbar unter: https://www.test.de/ Coachen-lernen-Was-ein-guter-Lehrgang-fuer-Einsteiger-bieten-sollte-4605169-0/
(Datum des letzten Zugriffs: 08.02.2015).

Utsch, Michael: Coaching. In: Materialdienst der EZW, 12/2011, S. 471-474.

Werle, Klaus (2007): Coaching – die Stunde der Scharlatane. In: Manager-Magazin, 3/2007,
S. 152-158.

Wunsch, Angelika (2011): „Coaching - eine moderne Lösung für alle Probleme?“
In: ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt, 5/2011.

Zimmermann, Boris (2012): Coach – ein Berufsbild ohne gesetzliche Norm? Abrufbar unter: http://www.anwalt.de/rechtstipps/coach-ein-berufsbild-ohne-gesetzliche-norm_028150.html
(Datum des letzten Zugriffs: 09.02.2015).



[1] DUDEN, Deutsches Universalwörterbuch, 6. Auflage, 2007, S. 361.

[2] Vgl. Wunsch: „Coaching - eine moderne Lösung für alle Probleme?“ ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt 5/2011; Schwertfeger: „Coaching: Problemlösung oder  Entertainment“ Psychologie Heute, 11/2009, S. 34 ff.; Nachbar: „Der Coaching-Boom“, Sekten-Info Nordrhein-Westfalen Jahresbericht 2008,
S. 44 ff.; Werle: „Die Stunde der Scharlatane“, Manager  Magazin, 3/2007, S. 152 ff.

[3] Vgl. Übersicht der verschiedenen Verbände in Stiftung Warentest: Coach finden Teil II, 2014, S. 8-9.

[4] Es werden z.B. „Roundtables“ gebildet, um das Berufsbild des Coachs zu professionalisieren und Qualitätsstandards anzugleichen; vgl. www.coaching-report.de/news/detail/1-treffen-2013-des-roundtables-der-coachingverbaende.html (Stand: 22-01.2015).

[5] Vgl. Schwertfeger, Psychologie Heute 2009, S. 36:“Business Coach (IHK) in nur fünf Tagen“.

[6] Vgl. Schwertfeger, a.a.O.

[7] Stiftung Warentest: Coachen im beruflichen Kontext, 2013, S. 3 abrufbar unter: https://www.test.de/Coachen-lernen-Was-ein-guter-Lehrgang-fuer-Einsteiger-bieten-sollte-4605169-0/ (Stand: 13.02.2015).

[8] Bethlehem: Coaching ist eine genuin psychologische Tätigkeit, Coaching-Magazin 2/2010, S. 44.; Leitner: Die unbewusste Inkompetenz-warum diagnostische Kompetenz entscheidend ist, Wirtschaftspsychologie aktuell 2/2008, S. 40-44.

[9] Vgl. DPA unter: www.psychologenakademie.de/zertifizierung/#Anker1 (Stand: 13.02.2015).

[10] Kaul: Akademisches  Psychologie-Wissen macht nicht den Unterschied, Coaching-Magazin 2/2010, S. 45.

[11] Deutscher Berufsverband Coaching e.V. unter: www.dbvc.de/der-verband-ueber-uns/definition-coaching. html (Stand: 22.01.2015).

[12] Bundesgerichtshof, Urteil v. 13.01.2011 – Az. III ZR 87/10; vgl. dazu Artikel der Verfasserin: Kartenlegen vor Gericht, Jahresbericht Sekten-Info Nordrhein-Westfalen 2011, S. 35.

[13] Das Finanzgericht Münster (Beschluss v. 17.02.2009 - Az. 14 V 3741/08) verneinte dies und stellte fest, dass die Aufwendungen für die Seminare „Geldtraining“ und „Empowermenttraining“ keine Werbungskosten seien, da ein konkreter Bezug zur beruflichen Tätigkeit des Klägers (Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens) nicht vorliege.

[14] Der Bundesgerichtshof (Urteil v. 19.05.2011 - Az. I ZR 147/09) sah in kritischen Äußerungen in einem „Coaching-Newsletter“ eine unlautere Herabsetzung von Mitbewerbern, die zu unterlassen war. Denn so seien Äußerungen von Mitbewerbern über einen Wettbewerber nach strengeren Maßstäben zu beurteilen als entsprechend kritische Äußerungen Dritter.

[15] § 1 Absatz 3 Satz 1 PsychThG.

[16] Vgl. Spickhoff/Eichelberger PsychThG § 1 Rn. 24.

[17] Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.04.2009 - Az. 3 C 4/08.

[18] Spickhoff/Eichelberger PsychThG § 1 Rn. 25. m.w.N.

[19] § 1 Absatz 1 Satz 1 PsychThG: Approbation als „Psychologischer Psychotherapeut“ oder  „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“.

[20] Vgl. § 1 Absatz 1 Satz 4 PsychThG (darf zusätzlich nur noch von Ärzten verwendet werden).

[21] Vgl. Spickhoff/Eichelberger PsychThG § 1 Rn. 14 m.w.N.

[22] Jerouschek/Eichelberger MedR 2004, S. 600 (604).

[23] Schnitzler, MedR 2010, S. 829.

[24] § 1 Absatz 2 Heilpraktikergesetz.

[25] Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.08.2010 – Az. 3 C 28/09.

[26] Gestützt auf die ordnungsrechtliche Generalklausel (in NRW: § 14 OBG NRW).

[27] § 5 Heilpraktikergesetz.

[28] Vgl. § 1 Absatz 3 Satz 3 PsychThG.

[29] Zimmermann (2012) abrufbar  unter: www.anwalt.de/rechtstipps/coach-ein-berufsbild-ohne-gesetzliche-norm.html (Stand: 09.02.2015).

[30] Vgl. Wunsch (2011): Coaching-eine moderne Lösung für alle Probleme? ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt Mitteilungsblatt 5/2011;  Sekten-Info nrw (2000): Kriterienkatalog zur Beurteilung von Seminaranbietern, abrufbar unter: http://sekten-info-nrw.de/index.php?option=com_content&task=view&id=58&Itemid=46; Stiftung Warentest (2014): Den richtigen Coach finden, kostenpflichtig abrufbar unter: https://www.test.de/Den-richtigen-Coach-finden-Nicht-nur-die-Chemie-muss-stimmen-4697530-0/ (Stand: 08.02.2015); Deutscher Berufsverband Coaching (2012): Woran erkennt man ein seriöses Coaching-Angebot? abrufbar unter: http://www.coaching-report.de/news/detail/woran-erkennt-man-ein-serioeses-coaching-angebot.html (Stand: 08.02.2015).