Beratung und Information zu neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen
gefördert durch das
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Schweigepflicht

Die Verschwiegenheitspflicht oder Schweigepflicht bezeichnet die rechtliche Verpflichtung u.a. von Beratungsstellen, die ihnen anvertrauten Erlebnisse und Sozialdaten nicht an Dritte weiterzugeben. Die Schweigepflicht dient dem Schutz des persönlichen Lebens- und Geheimnisbereichs einer Person, die sich unserer Einrichtung anvertraut. Sie ist damit die Grundlage dafür, dass jede/r in einer Beratung offen über Probleme reden kann, ohne dass Behörden, Polizei, Arbeitgeber oder Angehörige hierüber Auskunft erhalten könnten. Außerdem muss der Name für eine Beratung nicht genannt werden, sie kann auch anonym erfolgen.

Unsere Beratung unterliegt wie bei allen geförderten psychosozialen Beratungsstellen der Schweigepflicht. Von unserer Seite werden keine persönlichen Daten von Ihnen unbefugt weitergegeben. In Einzelfällen kann eine Schweigepflichtsentbindung nur durch Sie selbst erfolgen, etwa wenn eine Übergabe an eine andere Beratungsstelle oder Behörde ausdrücklich erwünscht ist. Diese Schweigepflichtsentbindung muss schriftlich erfolgen.

Datenschutz

Die von uns notierten Daten dienen der Kontinuität der Beratungsgespräche. Sie werden nur mit Ihrem Einverständnis und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datanschutzbestimmungen erhoben und entsprechend auch wieder gelöscht. Im Vorfeld einer ausführlichen Beratung werden Sie auf unsere Bestimmungen hingewiesen und bekommen sie auf Wunsch vorgelegt. Sie können die ausführlicheren Informationen auch hier einsehen: Information zu Schweigepflicht und Datenschutz

Sie können diese Informationen auch unter Infomaterial bestellen und zugesandt bekommen.