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Autor: Sabine Riede 01.04.2019
Veröffentlichung einer Publikation zum Kinder- und Jugendschutz
Die Handlungsweise eines Menschen kann durch eine Glaubensüberzeugung so fehlgeleitet werden, dass Eltern, die ihre Kinder durchaus liebhaben, ihnen trotzdem Schaden zufügen. So gibt es beispielsweise Eltern, die aus Glaubensgründen schulmedizinische Behandlungen für ihre Kinder verweigern oder ihre Kinder züchtigen oder vehement den Schulbesuch ablehnen. In einigen wenigen Fällen gibt es sogar Eltern, die Ihre Kinder bereits im Sinne des radikalen Salafismus erziehen. Wer mögliche Gefahren im Kontext neuer Glaubensgemeinschaften tabuisiert, duldet unter Umständen erhebliche Grenzverletzungen gegenüber Kindern.
Aus diesem Grund wurde eine Publikation in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen erstellt, sie enthält eine Dokumentation gerichtlicher Entscheidungen, aus der zu ersehen ist, wie die Gerichte im konkreten Einzelfall entschieden haben. Unter dem Titel „Glaubensfreiheit versus Kindeswohl“ ist die Publikation seit November 2018 beim Sekten-Info Nordrhein-Westfalen erhältlich.
Glaubensfreiheit versus Kindeswohl.
Familienrechtliche Konflikte im Kontext religiöser und weltanschaulicher Gemeinschaften
128 Seiten
Köln 2018
9,50 € (incl. Versandkosten) Bestellbar unter Infomaterial